20131009

Bundesverfassungsgericht hat Überwachung durch Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt.

Wenn der Laden schon nicht dicht gemacht wird, kann man ihn dann nicht wenigstens umbenennen? Ist ja absurd.

http://www.taz.de/Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!125190/

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